• Havelland

Unsere Gebühren

Wir leben von Ihren Problemen. Es wäre daher unehrlich so zu tun, als wollten wir kostenlos für Sie tätig werden.

Sie brauchen aber keine Angst vor unseren Gebühren zu haben. Diese ergeben sich zunächst aus dem gesetzlich vorgeschriebenen "Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz" (RVG). Wir sind gerne bereit, Sie über die voraussichtlich anfallenden Gebühren vorab zu informieren.

Zudem enthält das RVG eine Obergrenze für die Kosten einer Erstberatung. Sie brauchen daher nicht zu befürchten "für eine kleine Frage" mit Unsummen belastet zu werden. Wir halten uns an das Gebührengesetz.

Wenn uns die gesetzenlichen Gebühren ausnahmsweise nicht ausreichen sollten (z.B. wegen des besonderen Umfangs der Tätigkeit oder der Wahrnehmung von weit entfernten Terminen), so sagen wir es Ihnen vorher und schließen mit Ihnen eine klare schriftliche Vergütungsvereinbarung über die Höhe unserer Vergütung. Nachträgliche Gebührenerhöhungen über das RVG hinaus gibt es nicht bei uns. Gebührenvereinbarungen werden nur schriftlich geschlossen.

Sodann rechnen wir gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab (egal welcher)! Wir halten eine Rechtsschutzversicherung für eine gute Sache, zu der wir Ihnen nur raten können. Wir sagen es Ihnen allerdings auch, wenn die Rechtschutz die Kosten aus gesetzlichen Gründen nicht übernehmen muss.

Sollten Sie keinen Deckungschutz über Ihren Rechtsschutz haben und relativ wenig verdienen, so steht Ihnen

Beratungshilfe (bei außergerichtlicher Vertretung / Beratung)
Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Verfahren)

zu. Wenn unsere Tätigkeit Hinweise ergibt, dass Sie als Anspruchsteller in Frage kommen, so weisen wir auf diese Möglichkeiten hin und helfen Ihnen beim Ausfüllen der notwendigen Formulare, die Sie über den obigen Link abrufen und ausdrucken können.

Schließlich sind wir gerne bereit, mit Ihnen über ratenweise Zahlung unserer Gebühren zu reden. Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kostet Sie keine zusätzlichen Gebühren und es fallen auch keine Strafzinsen an.

Bitte bedenken Sie, dass wir zwar einerseits von Ihnen leben, dass wir andererseits aber auch Wert darauf legen, dass Sie mit neuen Problemen künftig wieder kommen und uns in Ihrem Bekanntenkreis weiterempfehlen. Es versteht sich daher von selbst, dass wir bemüht sind, gerade auch die Kostenfrage unstreitig und einvernehmlich zu regeln.

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