• Havelland

Scheidung und Voraussetzungen

Scheidung - welche Voraussetzungen gelten?

Das Gesetz kennt nur zwei Voraussetzungen für die Ehescheidung: das Scheitern der Ehe und die Einhaltung des Trennungsjahres.

Dies bedeutet zunächst, dass die wesentlichen Gemeinsamkeiten der Partner erloschen sein müssen und dass der Partner von der Trennung auch weiß.

Die Trennung („von Tisch und Bett") umfasst insbesondere, dass die Eheleute getrennt wirtschaften. Also getrennte Konten, getrennt einkaufen und kochen, getrennte Mahlzeiten, etc. Weiterhin werden üblicherweise die Schlafstellen räumlich getrennt. Gelegentliche Rückfälle in eheliche Gewohnheiten sind unschädlich, da die Trennungszeit durch Versöhnungsversuche nicht unterbrochen wird, wenn die Versöhnung zeitlich begrenzt ist.

Deutlichstes Zeichen für die Trennung ist der Auszug aus der Ehewohnung.

Ist das Trennungsjahr abgelaufen, so kann die Scheidungsklage bei Gericht eingereicht werden. Der andere Partner kann die Scheidung nicht verhindern. Er hat kein Veto! Auf eine dreijährige Trennungsfrist kommt es nicht an, wenn auch nur ein Ehegatte abschließend geschieden werden will.

Eine Verkürzung des Trennungsjahres ist nur in Härtefällen möglich. Wenn es dem einen Ehepartner absolut und völlig unzumutbar ist, ein Jahr zuzuwarten, dann kann es zulässig sein, bereits vor Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung einzureichen. Die Gerichte sind allerdings sehr zurückhaltend mit dieser Ausnahmeregelung.

Letztlich braucht man in aller Regel das Trennungsjahr, um zur Ruhe zu kommen und vor allem die sonstigen Scheidungsfolgen zu regeln. Also beispielsweise: Sorgerecht, Unterhalt für Kinder, Trennungsunterhalt, Zuweisung der Ehewohnung, Teilung des Hausrates, Teilung von Vermögen oder Schulden, etc.

Es macht daher Sinn, nicht erst kurz vor Ablauf des Trennungsjahres zum Anwalt zu kommen, sondern möglichst frühzeitig. Es können dann für beide Partner gute und klare Lösungen erarbeitet werden. Dies gilt um so mehr für Eheleute mit Hauseigentum oder sonstigem Vermögen, da hier nicht etwa eine pauschale Halbteilung stattfindet, sondern der (recht komplizierte) Zugewinns-ausgleich durchzuführen ist. Hier braucht man oft einige Monate Zeit, um dem Partner verständlich zu machen, dass er kräftig zahlen muss (oder auch, dass er nichts bekommt).

Rechtsanwalt Michael Barth in Nauen, Fachanwalt für Familienrecht

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